Nach einem halben Jahr ohne spezielles Fischereiverbot in Teilen Süddänemarks hat das Ministerium für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei entschieden, das Verbot ab dem 9. Januar 2026 wieder in Kraft zu setzen. Betroffen sind die Gebiete um die Flüsse Grindsted Å und Varde Å, die in den letzten Jahrzehnten massiv durch Industrieemissionen, insbesondere durch das ehemalige Werk in Grindsted, belastet wurden. Die dort nachgewiesenen Umweltgifte und Schwermetalle gefährden die Gesundheit von Menschen, die Fische aus diesen Flüssen verzehren.
Das erste Verbot wurde im Zuge einer Reglementierungsvereinfachung zum 1. Juli 2025 aufgehoben, mit dem Argument, die allgemeinen dänischen Lebensmittelschutzgesetze würden ausreichen. Rückblickend zeigte sich jedoch, dass es in der Praxis zu erheblicher Unsicherheit unter der Bevölkerung, den Behörden und Kommunen über die rechtliche Lage kam. Viele Bürger nahmen an, das Angeln und die Mitnahme von Fischen seien nun generell erlaubt, obwohl die Gefahr durch Umweltgifte weiterhin besteht.
Mit der Rückkehr der Verbotsregelung positioniert sich die Politik klarer und betont den Schutz der Gesundheit sowie die Transparenz für Anwohner, Angler und Familien im Einzugsgebiet der belasteten Flüsse. Neben Grindsted Å und Varde Å umfasst die neue Verordnung auch andere sensible Bereiche wie Teile des Kopenhagener Hafens und die Region Harboøre Tange.
Für deutsche Bürger, die im angrenzenden Sønderjylland leben oder als Angler und Naturliebhaber die südjütländische Region besuchen, ist die Klarstellung relevant: Wer künftig in den genannten Gebieten fischt, muss damit rechnen, dass die Mitnahme – und insbesondere der Verzehr – von Fischen verboten bleibt. Die dänischen Behörden planen, wieder verstärkt Kontrollen durchzuführen und raten zur konsequenten Beachtung der neuen Regelung.
Das Beispiel zeigt, wie Umweltpolitik und Verbraucherschutz eng miteinander verknüpft sind. Für Anwohner auf deutscher Seite, die den Grenzfluss Varde Å für Freizeitaktivitäten nutzen, empfiehlt sich eine gründliche Information über die jeweils aktuellen Schutzbestimmungen.
