Neue Hunderegeln seit 1. Juli 2025: Das müssen Hundebesitzer jetzt wissen

Seit dem 1. Juli 2025 gelten in ganz Dänemark neue verbindliche Vorschriften für Hundebesitzer, die insbesondere für aus Deutschland anreisende Touristen von Bedeutung sind. Das Ziel der jüngsten Reformen ist eine deutliche Verbesserung des Tierwohls, mehr Verantwortlichkeit bei der Hundehaltung sowie eine weitergehende Reglementierung der Hundezucht zu gesundheitlichen Zwecken. Für Besucher und Urlauber mit Hund ist es ratsam, sich schon vor der Einreise mit diesen Rahmenbedingungen vertraut zu machen.
Eine der wichtigsten Neuregelungen betrifft die Verwendung von Hundeleinen: Hunde dürfen ab sofort nur noch für einen sehr kurzen Zeitraum unbeaufsichtigt angebunden sein. Die Hunde müssen jederzeit in der Lage sein, sich hinzulegen, aufzustehen und sich zu drehen. Auch Schutz vor Sonne, Regen und Wind ist sicherzustellen, und der Halter muss in der Nähe sein. Die Leine darf daher lediglich für kurze Besorgungen, zur Übung, beim Jagen oder während des Aufenthalts im Garten verwendet werden – unter ständiger Beobachtung des Besitzers.
Ein bedeutendes, allgemeines Verbot betrifft sogenannte Piekhalsbänder und Halsbänder mit Metallelementen. Diese Hilfsmittel sind zum 1. Juli vollständig untersagt, unabhängig davon, ob die Metallteile stumpf oder spitz sind. Bisher gab es für stumpfe Metallstifte noch eine Beschränkung, die nun ersatzlos weggefallen ist. Ziel ist es, Schmerzen und Verletzungen bei den Tieren konsequent zu vermeiden.
Im Bereich der Hundezucht gelten ab sofort erhebliche Verschärfungen. Hunde, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass sie erblich bedingte schwere Gesundheitsprobleme wie Atemnot, Gelenkerkrankungen oder Herzfehler weitergeben, sind zur Zucht nun explizit ausgeschlossen. Zudem gibt es feste Mindest- und Maximalalter für die Geburten bei Zuchthündinnen, eine Höchstzahl an Würfen und Kaiserschnitten sowie verpflichtende Pausen zwischen den Würfen. Hundezucht muss künftig auch aus genetischer Sicht verantwortbar sein und nicht mehr ausschließlich aus wirtschaftlichen Motiven erfolgen. Die Regeln beziehen sich auf alle Hunde – mit oder ohne Stammbaum.
Für bestimmte Rassen, darunter Möpse, Französische und Englische Bulldoggen sowie Cavalier King Charles Spaniel, sind ausführliche Gesundheitstests vorgeschrieben, bevor sie in die Zucht aufgenommen werden dürfen. Dazu zählen unter anderem Röntgenaufnahmen von Hüfte, Ellbogen oder Wirbelsäule und Herz- und Hirnscans. Für zahlreiche Rassen wird außerdem der Zuchtstatus an bestehende oder neu eingeführte Mindestvoraussetzungen bei HD- und AD-Befunden (Hüft- und Ellbogendysplasie) geknüpft. Ein Verstoß gegen die komplexer gewordenen Anforderungen kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen und wird von dänischer Seite auch durch scharfe Kontrollen flankiert.
Reisende Hundebesitzer sollten sich daher vor ihrem Aufenthalt über die individuellen Anforderungen informieren. Im Zweifelsfall helfen Tierärzte, die dänische Lebensmittelbehörde oder Organisationen wie die Dansk Kennel Klub bei individuellen Fragen. Wer mit Hund Urlaub macht oder plant, Hunde aus Dänemark einzuführen, profitiert so von neuen Standards, die auf mehr Tierwohl und Klarheit für Halter und Züchter setzen.