Die dänische Polizei hat für Restaurants und Bars im gesamten Land spezielle Öffnungsregelungen bekanntgegeben. Am 25. Dezember (1. Weihnachtstag) sowie in der Neujahrsnacht dürfen gastronomische Betriebe deutlich länger geöffnet bleiben als üblich. Ziel ist es, den zahlreichen Feiern und Zusammenkünften in der festlichen Jahreszeit Rechnung zu tragen. Diese Änderung betrifft insbesondere Städte wie Kopenhagen, Aarhus und Aalborg sowie beliebte Urlaubsregionen. Der Hintergrund: An diesen Tagen sind laut dänischer Tradition viele Menschen auch spät abends und nachts unterwegs, um gemeinsam zu feiern. Damit möchte die Polizei einerseits den gastronomischen Betrieben entgegenkommen, andererseits aber auch die Besucherströme besser kontrollieren können. Spezielle Streifenteams werden in den Großstädten eingesetzt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und bei Bedarf einzugreifen. Für Besucher aus Deutschland oder andere Reisende bedeutet dies, dass ein Restaurantbesuch oder der Barabend diesmal sogar bis in die frühen Morgenstunden möglich ist. Wichtig dabei: Es gelten weiterhin die bestehenden allgemeinen Sicherheitsbestimmungen. Verantwortliche Betreiber sind verpflichtet, alle Auflagen – etwa zu Lärm, Alkoholausschank und Jugendschutz – einzuhalten. Gäste werden gebeten, sich vor Ort über die jeweiligen, lokal geltenden Regeln und Öffnungszeiten zu informieren. Die Sondergenehmigung für längere Öffnungszeiten gilt ausschließlich für den 25. Dezember abends sowie die Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar. Von dieser Regelung ausgenommen sind sperrstundenpflichtige Einrichtungen außerhalb des Gastronomiegewerbes. Wer die Feiertage in Dänemark verbringt oder einen Winterurlaub plant, kann also mit verlängerten, festlichen Ausgehoptionen in zentralen Restaurants und Bars rechnen.