Strandsurfen mit windgetriebenen Fahrzeugen bleibt ein Highlight an der jütländischen Westküste. Ab Dienstag tritt eine neue Verordnung in Kraft, die es erlaubt, spezielle Fahrzeuge mit Windantrieb auf insgesamt acht ausgewählten Stränden zu nutzen. Die Entscheidung, die von Dänemarks Verkehrsminister Thomas Danielsen offiziell bekanntgegeben wurde, sorgt sowohl bei den Fans des Strandsurfens als auch beim lokalen Tourismus für Erleichterung. Die betrifft die Saison 2025 und zielt darauf ab, Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer zu schaffen.
Besonders betroffen sind beliebte Orte wie Fanø und Rømø. Auf diesen sowie sechs weiteren Stränden dürfen windbetriebene Fahrzeuge künftig fahren – jedoch immer nur dann, wenn die jeweiligen Grundstückseigentümer zustimmen. Voraussetzung ist außerdem, dass die Strände ausreichend breit sind, sodass die Sicherheit von Spaziergängern, Badegästen und anderen Strandbesuchern gewährleistet ist.
Die Regelung folgt auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von lokalen Behörden. Dabei wurde die ursprünglich geplante Liste auf Basis der Anregungen noch einmal geringfügig angepasst. Zwei Strände, die zunächst vorgesehen waren, wurden durch andere ersetzt. Die als windfreundlich geltenden Strände Grønhøj, Saltum, Blokhus, Vejers, Børsmose, Fanø sowie Lakolk und Sønderstrand auf Rømø sind jetzt offiziell zugelassen. Neben dem Freizeitwert soll das auch touristische Angebote sowie das lokale Gewerbe stärken.
Für deutsche Urlauber, die regelmäßig die Strände auf Fanø, Rømø oder entlang der Nordseeküste besuchen, ist das ein wichtiger Hinweis: Strandsurfen bleibt erlaubt, muss aber im Einzelfall mit den jeweiligen Besitzern der betreffenden Strandabschnitte abgestimmt werden. Es empfiehlt sich, vorab Informationen vor Ort einzuholen und die aktuellen Regelungen einzuhalten. Mit der neuen Gesetzgebung wird ein Trend aufgegriffen, der die Region auch für den nachhaltigen Tourismus weiterhin attraktiv macht.
