Neue Regeln für Strandsurfer an Jütlands Küsten ab Dienstag in Kraft

Ab Dienstag, dem 27. Mai 2025, treten an der jütischen Westküste neue Bestimmungen für Strandsurfen mit windgetriebenen Fahrzeugen in Kraft. Nach einer Überarbeitung durch das dänische Verkehrsministerium dürfen diese Fahrgeräte künftig auf acht ausgewählten Stränden genutzt werden, darunter populäre Ziele wie Fanø und Rømø. Voraussetzung ist stets die Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers. Die Anpassung gilt als wichtiger Schritt, um sowohl den Bedarf lokaler Anbieter als auch die Interessen der auf Erholung und Aktivität setzenden Urlaubsgäste zu berücksichtigen.
Die betroffenen Strände – Grønhøj, Saltum, Blokhus, Vejers, Børsmose sowie Fanø Strand, Lakolk (Rømø) und Sønderstrand (Rømø) – werden traditionell von Wind- und Strandsportlern frequentiert. Die großzügigen, festgefahrenen Sandflächen bieten ideale Voraussetzungen für fahrbare Windgeräte, sogenannte Strandsegler. Überarbeitet wurde die Regelung nach positiven Rückmeldungen von Kommunen, Branchenvertretern und Anwohnern. Zwei ursprünglich vorgesehene Strände wurden gestrichen, zwei andere dafür aufgenommen. Die Änderungen gehen somit direkt auf Wünsche der Region und Hinweise aus den Anhörungen zurück.
Für deutsche Urlauber bedeutet dies mehr Planungs- und Rechtssicherheit: Wer einen Strandurlaub im Süden Dänemarks plant und dem Strandsport frönen möchte – etwa mit Kitebuggys oder anderen kleinen Segelfahrzeugen – weiß künftig exakt, wo eine Nutzung erlaubt ist. Nicht nur Touristen profitieren davon, sondern auch das lokale Gastgewerbe, das hofft, mit Beginn der Hauptsaison wieder mehr Gäste anzuziehen. Die Verantwortlichen betonen, dass einfache und klare Vorschriften künftig unnötige Hindernisse verhindern sollen.
Die Neuregelung steht exemplarisch für Dänemarks Bemühungen, naturnahe Freizeitangebote mit nachhaltigem Tourismus und regionaler Entwicklung in Einklang zu bringen. Wichtig bleibt, sich vor Ort über aktuelle Gegebenheiten und eventuelle Änderungen zu informieren, da die Zustimmung des Grundstücksbesitzers jeweils erforderlich ist. Insgesamt dürfte die Klarstellung dem wachsenden Interesse am Strandsurfen und verwandten Sportarten weiter Auftrieb geben.