Windsport auf Stränden Südjütlands ab 27. Mai wieder erlaubt

Ab Dienstag, 27. Mai 2025, ermöglicht eine neue Regelung des dänischen Transportministeriums die Rückkehr von windgetriebenen Fahrzeugen – sogenannten Strandsurfern – auf fünf Stränden in Süd- und Sønderjütland ohne spezielle Genehmigung der örtlichen Polizei. Die Entscheidung betrifft konkret die Strände Vejers, Børsmose, Fanø, Lakolk und Sønderstrand auf Rømø. Damit reagiert das Ministerium auf ein im Frühjahr ausgesprochenes Nutzungsverbot, das für Irritationen und Unmut bei Strandsurfern und Anwohnern sorgte.
Für deutsche Urlauber und Sportbegeisterte ist diese Neuregelung von besonderem Interesse. Südjütlands breite und feste Strände sind seit Jahren populäre Ziele für Windsportarten, da sie nicht nur eine beeindruckende Natur, sondern auch optimale Bedingungen für das Strandsurfen bieten. Das Fahren ist ab sofort jedoch nur mit Zustimmung des jeweiligen Strandbesitzers möglich, wodurch die Rücksichtnahme auf lokale Gegebenheiten und Eigentumsverhältnisse betont wird.
Die Erlassung sieht aus Gründen der Verkehrssicherheit zudem konkrete Auflagen für die Nutzung der windgetriebenen Fahrzeuge vor. So gibt es spezifische Vorgaben unter anderem zur maximalen Fahrzeuggröße, zur erlaubten Windstärke und zu notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Verstöße gegen diese Regeln sowie gegen die generellen Verkehrsrichtlinien ziehen weiter polizeiliche Konsequenzen nach sich, werden allerdings nicht mehr wie früher präventiv durch die Polizei genehmigt oder kontrolliert, sondern nur noch bei Verstößen geahndet.
Aus Sicht der Tourismusbranche könnte die Lockerung der Vorschriften wieder mehr Besucher anlocken, insbesondere aus Deutschland. Gerade Familien und Gruppen, die in den Ferienregionen entlang der dänischen Nordseeküste Urlaub machen, profitieren von diesem Angebot. Wer sich für Strandsurfen interessiert, sollte sich jedoch vorab mit den neuen Bedingungen und den Verantwortlichen vor Ort vertraut machen, um einen sicheren und regelkonformen Ablauf zu gewährleisten.